Pressemitteilung: Weiterhin rechtswidrige Behinderung der legalen Versammlung im Stadtwald

Seit einer Woche ist der St. Johanner Stadtwald in Saarbrücken (auch „Hanni“ genannt) besetzt.
Die Saarbrücker Polizei behindert seitdem durchgehend unsere Versammlung, auch mit rechtswidrigen Mitteln.
Uns wurde zugetragen, dass gegen einzelne Polizisti folgerichtig auch Disziplinarverfahren eingeleitet worden sind.

Die Polizei scheint zwar mittlerweile eingesehen zu haben, dass es sich bei unserem Protest um eine legale Versammlung handelt, das Mitbringen von Baumaterial wird aber weiterhin unterbunden. Durch diese Vorgehensweise wird unsere Versammlung aktiv behindet und wir fordern diese rechtswidrige Behinderung unserer Versammlung zu unterlassen. [1]

Dass Waldbesetzungen („Protestcamps“) eine legale und legitime Protestform darstellen und damit unter Schutz des Versammlungsrechtes fallen, wurde 2021 vom Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigt. [2]

SaarForst-Chef Thomas Steinmetz hält es derweil in der Saarbrücker Zeitung für angebracht, uns aufzufordern keine waldfremden Materialien in den Wald zu transportieren und den Müll ordnungsgemäß zu entsorgen, wohl um den Wald zu schützen. Dazu die Aktivistin Lärche: „Es ist nicht nachvollziehbar und fast schon absurd, den Umweltschutz als Argument gegen die Versammlung anzuführen. Man muss sich nur vor Augen halten, dass dieser Wald hier bald dem Erdboden gleich gemacht werden soll, dann ist hier garnichtsmehr schützenswertes. Sicher hinterlässt unser Protest Spuren im Wald, aber das ist definitiv das kleinere Übel für den Wald, wenn dieser ohne unseren Protest bald gerodet werden würde. Außerdem stehen die Polizeiautos oft mit laufendem Motor am Straßenrand. Diese Umweltbelastung ist sicher um einiges schädlicher als unser Protest.“

Aus dem Interview des Pressesprechers des Landespolizeipräsidiums in der Saarbrücker Zeitung vom 09.09. ist zu entnehmen, dass die Losung neuerdings sei, nicht durch unnötige Repressalien zu provozieren, sondern deeskalierend zu wirken. Herr Hasenberg lässt dabei offen, wieso das nicht von Anfang an die gewählte Vorgehensweise war.

Wir fordern die Verantwortlichen dazu auf, unseren politischen Protest nicht weiter zu erschweren und gemäß geltendem Recht zu ermöglichen. Insbesondere dürfen Besucher auf ihrem Weg zum Camp nach Versammlungsrecht nicht aufgehalten oder kontrolliert werden.

Die große Solidarität aus der Bevölkerung bestärkt uns in unserem Vorgehen. Wir lassen uns nicht unterkriegen! An dieser Stelle möchten wir uns nochmal ausdrücklich bei allen Menschen bedanken, die uns bisher unterstützt haben.

[1] Urteile:
https://openjur.de/u/2491043.html
https://openjur.de/u/2491046.html
https://openjur.de/u/2491044.html

[2] https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/NJRE001488158
[3] https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/klage-des-bund-gegen-rodung-an-der-saarbruecker-uni-steht-kurz-bevor_aid-118837199
[4] https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/aktivisten-im-protest-camp-im-saarbruecker-stadtwald-ueben-kritik-an-polizei_aid-118756631